Teilrevision Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen

25. Oktober 2019

Der Gemeinderat Hittnau hat – gestützt auf Art. 28 Abs. 2 der Gemeindeordnung Hittnau vom 23. September 2001 – am 18. September 2019 die Teilrevision der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Hittnau genehmigt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Die Akten liegen während der ordentlichen Rekursfrist am Schalter der Einwohnerkontrolle (Gemeinde Hittnau, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau) zu den gängigen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Politische Gemeinde Hittnau
Gemeinderat

Hittnau, 25. Oktober 2019