Amtliche Publikation | Kommunaler Erlass

29. Mai 2019

Erlass über die Führung der Einwohnerregister

Gestützt auf § 11 Abs. 4 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) in Verbindung zu § 7 der Verordnung über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERV) hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 22. Mai 2019 den Inhalt des Einwohnerregisters (EK-Register) in Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Identifikatoren und Merkmale (MERG, MERV und RHG) festgelegt. Dieser Beschluss wird ab 29. Mai 2019 öffentlich aufgelegt und tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

Gegen diesen Erlass kann innert 30 Tagen, nach Veröffentlichung, schriftlich und begründet beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, Rekurs eingereicht werden. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.

Gemeinde Hittnau
Gemeinderat