Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung

8. März 2019

Der Gemeinderat Hittnau hat mit Beschluss Nr. 119 vom 3. Oktober 2018 – gestützt auf §§ 15f der kantonalen Vermessungsverordnung vom 27. Juni 2012 – den Vertrag über die amtliche Vermessung mit dem bisherigen Nachführungsgeometer Hansjörg Rutz und den neu bestimmten Nachführungsgeometern Stefanie Meile und Jost Schnyder, alle patentierte Ingenieur-Geometer in der Ingesa AG, Wetzikon, genehmigt.

Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können nach erfolgter Publikation während 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Hittnau, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Politische Gemeinde Hittnau
Gemeinderat

Hittnau, 8. März 2019