Kehrichtgebühren 2019

14. November 2018

Der Gemeinderat Hittnau hat am 7. November 2018, gestützt auf der Verordnung über die Abfallbewirtschaftung, die Gebühren im Bereich Kehricht (Grundgebühren und Kehrichtmarken) und Grüngut (Jahres- und Einzelmarken) geprüft und beschlossen, diese unverändert wie im Vorjahr beizubehalten.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Die Akten liegen während der ordentlichen Rekursfrist am Schalter der Einwohnerkontrolle (Gemeinde Hittnau, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau) zur Einsichtnahme auf.

Gemeinderat Hittnau

Hittnau, 14. November 2018