Zweckverband Gruppenwasserversorgung Tösstal, Revision der Statuten, Anordnung Urnenabstimmung für den 13. Juni 2021

7. Mai 2021

Anordnung

Gestützt auf die Anordnungen des zuständigen Verbandsorganes, findet am Sonntag, 13. Juni 2021, eine Urnenabstimmung über die Revision der Statuten des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Tösstal statt. Der Gemeinderat Hittnau ordnet die Abstimmung mit Beschluss Nr. 21 vom 17. März 2021 für die Gemeinde Hittnau mit folgender Abstimmungsfrage an:

Wollen Sie die revidierten Statuten des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Tösstal annehmen?

Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt. Die Statuten, wie auch der Eigentumsplan können auf der Website der Gemeinde Hittnau (www.hittnau.ch) oder am Schalter der Einwohnerkontrolle Hittnau eingesehen werden. Auf Wunsch hin können diese auch bestellt und zugestellt werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat

Hittnau, 7. Mai 2021

Zugehörige Objekte

Name
2021_Anordnung_UA_Revision_Statuten_ZV_GWVT_Schlussfassung_vom_09.02.2021.pdf Download 0 2021_Anordnung_UA_Revision_Statuten_ZV_GWVT_Schlussfassung_vom_09.02.2021.pdf
2021_Anordnung_UA_Revision_Statuten_ZV_GWVT_Eigentumsplan_ab_Statutenanderung_2022.pdf Download 1 2021_Anordnung_UA_Revision_Statuten_ZV_GWVT_Eigentumsplan_ab_Statutenanderung_2022.pdf