Teilrevision Richtlinien für den Finanzhaushalt der Gemeinde Hittnau sowie Organisationsreglement

11. November 2020

Mit Beschluss Nr. 112 vom 28. Oktober 2020 passt der Gemeinderat die Richtlinien für den Finanzhaushalt der Gemeinde Hittnau und dem Organisationsreglement an. Die Anpassung bezieht sich auf höhere Ausgaben- und Finanzkompetenzen für das Verwaltungspersonal und der Delegation der Anstellungsinstanz an den Gemeindeschreiber gemäss Art. 6 der Personalverordnung vom 12. Dezember 2000 der Politischen Gemeinde Hittnau.

Der Beschluss liegt ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung dieser Publikation für 30 Tage bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Hittnau während den gängigen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Hittnau, 11. November 2020