Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 – 2027

4. November 2020

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 113 vom 28. Oktober 2020 den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 – 2027 auf 7. März 2021 festgesetzt.

Die Wahl erfolgt in Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Hittnau mit einem leeren Wahlzettel (ohne Aufdruck von Kandidatennahmen). Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Ein Vorverfahren im Sinne von § 48 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR LS 161) entfällt; die stille Wahl ist ausgeschlossen. Die Wahlunterlagen werden durch ein Beiblatt ergänzt. Dieses informiert über die sich zur Verfügung stellenden Kandidatinnen und Kandidaten.

Personen, die in diesem Beiblatt aufgeführt werden möchten, reichen ihre Kandidatur schriftlich bis Montag, 23. November 2020 dem Gemeinderat Hittnau, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, ein. Der Kandidatur sind Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse bekannt zu geben. Zusätzlich kann der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei genannt werden. Das Formular kann untenstehend heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat

Hittnau, 4. November 2020

Zugehörige Objekte

Name
Beiblatt-Aufnahme_Erneuerungswahl_FriedensrichterIn_2021-2027.pdf Download 0 Beiblatt-Aufnahme_Erneuerungswahl_FriedensrichterIn_2021-2027.pdf